Wildfleisch

Wildtierhaltung

Gesetze und Richtlinien

Gehegegründung – richtig starten

Die Farmwildhaltung hat sich als extensive Alternative für problematische Grünlandstandorte gut bewährt und wird in Zukunft mehr Bedeutung bekommen.

Wildfleisch

Wildfleisch ist gesund, geschmackvoll und wird nachhaltig erzeugt. Die im Gehege gehaltenen Wildtiere liefern dieses für den Menschen so hochwertige Wildfleisch.

Neue Durchführungsverordnung 2025/1422 vom 18.7.2025 bringt eine Aktualisierung der Liste der "invasiven Arten" und führt dazu, dass Sikawild nicht mehr gehalten, gezüchtet, getauscht, in Verkehr gebracht oder in die Umwelt frei gesetzt werden darf. 

Am 7. August 2025 ist diese Verordnung in Kraft getreten. Betriebe, die vor dem 7. August 2025 bereits standen haben, können eine Übergangsfrist bis 6. August 2027 in Anspruch nehmen. 

 

Gesetze und Richtlinien

Gehegegründung – richtig starten

Die landwirtschaftliche Wildtierhaltung ist in Österreich im Bundestierschutzgesetz geregelt. Daneben betreffen die Haltung, Schlachtung und Vermarktung eine Reihe anderer Gesetze, die hier angeführt sind.

Aktuelles

  • Mitten im Naturpark Almenland auf der Sommeralm liegt die Gemeinde Gasen. Nicht nur die Stoakogler sind hier beheimatet, auch das Farmwild fühlt sich hier wohl in der Berggemeinde. Grund genug für die steirischen Wildtierhalter, den Weg auf sich zu nehmen und sich zur Mitgliederversammlung in die schöne Weizer Gegend zu begeben. 

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